Abrechnungsmöglichkeiten bestehen je nach Situation
- über gesetzliche Krankenkassen
- über private Krankenkassen
- als Selbstzahler, die Gebühren richten sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.
Eine Behandlung umfasst üblicherweise eine Stunde à 50 Minuten pro Woche oder pro zwei Wochen. Bei Bedarf kann von diesem Rhythmus abgewichen werden